Lärmbelästigung

Lärmbelästigung-Witze

In der Schweiz ist die Toilettenspülung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.

Wenn einer nachts Durchfall haben sollte, würde der Nachbar die Polizei anrufen.

Ich wollte zu den Festtagen die Festtagsglocke zum Angelus läuten, doch mein Mesner hat geantwortet: "Häng das bitte nicht an die große Glocke, sonst kriege ich von meinen Anwohnern Beschwerden!".