Elternteil-Witze
Sagt ein Baby zum Vater: „Kann ich auf das Klo?“
Vater antwortete: „Nein.“
Baby fragte: „Warum nicht?“
Vater antwortete: „Du hast ja eine Windel!“
Deine Mutter ist gleichzeitig dein Vater.
Schwarzer Humor ist wie ein Elternteil.
Hat nicht jeder.
Deine Mutter ist dein Papa!
Deine Mutter ist auch dein Vater.
Deine Mudda ist so hässlich, sie geht in die Öffentlichkeit, um sich zu schützen. 😑
Warum ist Vincent dumm?
Er hat es geerbt.
Deine Mutter ist so arm, sie kämpft im Park mit Tauben um die Keks Krümel.
Hast du dich mal gefragt, was der schlimmste Boss in Minecraft ist?
Es ist... Deine Mutter!
Deine Mutter ist cool, dein Vater ist... warte was?
Wenn deine Mutter dich hinlegt, kriegt sie Höhenangst.
Ali: Ich vertraue niemanden.
Fatma: Vertraust du deinem Vater auch nicht?
Ali: Nein.
Fatma: Warum?
Ali: Als ich meinem Vater vertraute, erwischte ich ihn im selben Bett mit meiner Mutter.
Juris Mutter.
Das ist keine Mudda.
Als Mutter wird das weibliche Elternteil eines Kindes bezeichnet.
Im sozialen und psychologischen Sinne ist Mutter, wer einem Kind Mutterliebe entgegenbringt und damit die Grundlage dafür schafft, dass das Kind seine (meist) erste emotionale Bindung an einen anderen Menschen herstellen kann. Damit verbunden ist in der Regel die Pflege und Erziehung des Kindes, häufig auch Verantwortung für die Ausbildung. Da die soziale Mutterschaft nicht zwingend an die biologische Mutterschaft gebunden ist, kann ein Kind auch mehrere Mütter haben, etwa in einer Regenbogen- oder Patchworkfamilie oder als Adoptivkind, oder wenn es von einer Großmutter aufgezogen wird.
Im biologischen Sinne ist Mutter, wer die Eizelle beigetragen hat, aus der der Embryo entstanden ist, und wer das Kind ausgetragen und geboren hat. Da die moderne Reproduktionsmedizin es möglich macht, Eizellen und Embryonen zu übertragen, kommt es vor, dass an ein- und derselben Schwangerschaft mehrere Frauen beteiligt sind.
Wer im rechtlichen Sinne Mutter ist, hängt von den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaft ab. In Deutschland beispielsweise, wo Leihmutterschaft politisch nicht erwünscht ist, bestimmt der im Jahre 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."