Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch-Witze

Betrug

  • „Was ist Betrug?“, fragt der Professor den Jurastudenten.

    „Betrug ist, wenn Sie mich durchfallen lassen.“

    „Wieso denn das?“

    „Weil sich nach dem Strafgesetzbuch derjenige des Betruges schuldig macht, der die Unwissenheit eines anderen ausnutzt, um diesen zu schädigen.“

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    Verlag

  • Ich habe in einem Verlag angerufen und mir telefonisch das Buch "Wie werde ich schnell reich?" bestellt.

    Die Mitarbeiterin vom Kundenservice: "Gerne! Wollen Sie vielleicht auch gleich noch das Strafgesetzbuch dazu?"

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    Onkel Otto

  • Was bedeutete früher die Zählweise: "170, 171, 172, 173, 174, Onkel Otto, 176..."?

    ...

    ...

    ... Bezog sich auf §175 des Strafgesetzbuches.

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  • Mord

  • "Papa, ich wurde wegen versuchten Mordes verhaftet."

    "Kannst du überhaupt was richtig machen?"

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    Urteil

  • Angeklagter: "...also, Herr Richter, ihm kann man es aber auch nie recht machen: breche ich ein, werde ich verurteilt, breche ich aus, werde ich auch verurteilt."

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  • Richter

  • Richter zum Angeklagten: "Wo waren Sie in der fraglichen Nacht zwischen 1 und 2 Uhr?"

    Angeklagter: "Im Bett."

    Richter: "Zeugen?"

    Angeklagter: "Ich hab's versucht."

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