Im Lohnbüro einer Firma erklärt der Finanzbuchhalter dem neu eingestellten Mitarbeiter seine Gehaltsabrechnung: "Also nach Abzug der Lohnsteuer, ihres Beitrags für die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Betriebsrente und den Gewerkschaftsbeitrag bekommen wir von Ihnen noch 1,73 €.

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