In der Schweiz ist die Toilettenspülung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.
Wenn einer nachts Durchfall haben solle, würde der Nachbar die Polizei anrufen.
In der Schweiz ist die Toilettenspülung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.
Wenn einer nachts Durchfall haben solle, würde der Nachbar die Polizei anrufen.
PfudiHupf
Du bist zwar kein Nachkomme von Goethe, aber die Erfindung ist nicht schlecht ...
Anonym
Es ist nur dann wahr wenn du neben einem Bundesrat wohnst im selben Stockwerk oder eines daneben.