In der Schweiz ist die Toilettenspülung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.
Wenn einer nachts Durchfall haben solle, würde der Nachbar die Polizei anrufen.
In der Schweiz ist die Toilettenspülung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.
Wenn einer nachts Durchfall haben solle, würde der Nachbar die Polizei anrufen.
PfudiHupf
Du bist zwar kein Nachkomme von Goethe, aber die Erfindung ist nicht schlecht ...