1997-Witze
Als Mutter wird das weibliche Elternteil eines Kindes bezeichnet.
Im sozialen und psychologischen Sinne ist Mutter, wer einem Kind Mutterliebe entgegenbringt und damit die Grundlage dafür schafft, dass das Kind seine (meist) erste emotionale Bindung an einen anderen Menschen herstellen kann. Damit verbunden ist in der Regel die Pflege und Erziehung des Kindes, häufig auch Verantwortung für die Ausbildung. Da die soziale Mutterschaft nicht zwingend an die biologische Mutterschaft gebunden ist, kann ein Kind auch mehrere Mütter haben, etwa in einer Regenbogen- oder Patchworkfamilie oder als Adoptivkind, oder wenn es von einer Großmutter aufgezogen wird.
Im biologischen Sinne ist Mutter, wer die Eizelle beigetragen hat, aus der der Embryo entstanden ist, und wer das Kind ausgetragen und geboren hat. Da die moderne Reproduktionsmedizin es möglich macht, Eizellen und Embryonen zu übertragen, kommt es vor, dass an ein- und derselben Schwangerschaft mehrere Frauen beteiligt sind.
Wer im rechtlichen Sinne Mutter ist, hängt von den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaft ab. In Deutschland beispielsweise, wo Leihmutterschaft politisch nicht erwünscht ist, bestimmt der im Jahre 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."
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