Dies ist die erste Verfassung des Ramadanischen Nationalgesetzes
Artikel 1 - Die Würde und der politische Vorbehalt 1. Die Würde der Burger, Politiker und Arbeiter des Nationalstaats ist unantastbar und zu schützen. 2. Dieser Schutz ist an die Treue zur verfassungsmäßigen Ordnung gebunden: Er gilt, solange Politiker an der Macht sind, die diese demokratische Haltung unterstützen. Artikel 2 - Staatsform und Wahlwesen 1. Der Nationalstaat ist eine parlamentarische Republik. Die Staatsform der absoluten Monarchie ist dauerhaft verboten. 2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeubt. 3. Die Bürger wählen ihre Vertreter in direkter, freier und geheimer Wahl in den Bundestag, den Bundesrat, die Landtage sowie die Kommunalräte.
Artikel 3 - Verteilung der Staatsgewalt (revidiert) Die Entscheidungsgewalt im Nationalstaat wird nach folgendem Prozentschlüssel verteilt: 1. Bundesebene: • 49% Bundespräsident 25 % Bundesrat * 25 % Bundestag * 1% Volk (Details siehe Art. 4) 2. Landesebene: * 49 % Ministerpräsident * 25 % Landtag * 25 % Kommunalrat * 1% Volk (Analog zur Bundesebene) 3. Kommunalebene: • 100% Bürgermeister
Artikel 4 - Der Volksentscheid (Das 1% Stimmrecht) 1. Zweck: Das Volk übt seinen Machtanteil von 1% aus, um bei Pattsituationen zwischen der Exekutive (Präsident/Ministerpräsident) und der Legislative (Räte/Tage) eine Entscheidung herbeizuführen oder eigene Impulse zu setzen. 2. Verfahren: * Veto-Funktion: Ein Volksentscheid kann einberufen werden, wenn der Bundestag und der Bundesrat ein Gesetz mit 50 % ablehnen, der Bundespräsident aber mit seinen 49 % darauf beharrt. Hier entscheidet das Volk über die finalen 51 %. * Volksinitiative: Bürger können durch eine Volksinitiative (Unterschriftensammlung) selbst Themen zur Abstimmung bringen. Erreicht eine Vorlage im Volksentscheid die Mehrheit, gilt das 1% als "Ja-Stimme" im Staatsgefüge. 1. Digitale Ausübung: Um das 1% Stimmrecht effizient zu nutzen, kann der Nationalstaat ein sicheres Online-Votingsystem einrichten, über das monatliche Abstimmungen zu aktuellen Gesetzesentwürfen stattfinden. 2. Bindung: Das Ergebnis eines Volksentscheids ist für alle Staatsorgane bindend und kann nicht durch den 49%- Anteil des Präsidenten allein außer Kraft gesetzt werden.
Artikel 5 - Die Pflichten der Bürger (Dienst und Abgabe) 1. Staatliche Einheitssteuer: * Die Finanzierung des Staates erfolgt nicht über Prozentsätze, sondern über einen festen Betrag, den jeder Bürger jährlich oder monatlich zu entrichten hat. * Es gibt keinen variablen Steuersatz. Die Höhe des Betrags wird durch den Bundespräsidenten und die Räte (gemäß dem 49/25/25/1-Schlüssel aus Art. 3) festgelegt. 2. Allgemeine Wehrpflicht: * Jeder Bürger ist im Alter zwischen 17 und 21 Jahren verpflichtet, eine umfassende soldatische Ausbildung zu absolvieren. * Ziel ist die Erlangung der vollen Verteidigungsfähigkeit für jeden Bürger. * Mit Vollendung des 22. Lebensjahres endet die Dienstpflicht. Der Übergang in das Berufssoldatentum oder die Reserve erfolgt auf freiwilliger Basis. 3. Arbeitspflicht: • Jeder Bürger trägt durch Erwerbsarbeit oder gemeinnützigen Dienst zur Stabilität des Nationalstaats bei.
Artikel 6 - Das Wirtschaftssystem 1. Marktwirtschaftliche Freiheit: Im Nationalstaat herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Jeder Bürger hat das Recht, Unternehmen zu gründen und Handel zu treiben. Das Privateigentum ist geschützt. 2. Staatliche Infrastruktur-Hoheit: Da der Staat durch die Einheitssteuer feste Einnahmen hat, übernimmt er die volle Verantwortung für die Grundversorgung (Energie, Wasser, Telekommunikation). Diese Sektoren unterstehen der direkten Aufsicht des Bundespräsidenten (49% Macht). 3. Währung und Finanzwesen: Der Staat gibt eine eigene, wertstabile Währung heraus. Da es keine komplexen Steuersätze gibt, werden Finanztransaktionen über staatlich zertifizierte digitale Bezahlsysteme abgewickelt, um die Kopfsteuer automatisch zu erfassen. 4. Arbeitsmarkt: In Ergänzung zur Arbeitspflicht (Art. 5) garantiert der Staat einen freien Arbeitsmarkt. Die Gewerkschaften der Arbeiter (geschützt durch Art. 1) verhandeln Löhne direkt mit den Unternehmern. Bei Streitfällen entscheidet der Bundesrat (25% Macht). 5. Außenhandel: Der Bund legt Zölle und Handelsverträge fest, um die heimische Produktion zu schützen, wobei die wirtschaftliche Autarkie (Selbstversorgung) angestrebt wird.
Scheiß iOS 26
Wow, wie lange hast du daran gearbeitet?
𝕳𝖚𝖘𝖐𝖞𝕻𝖍𝖔𝖊𝖓𝖎𝖝_𝟔𝟒𝟕🐦🔥
"1. Die Würde der Burger, Politiker und Arbeiter des Nationalstaats ist unantastbar und zu schützen. 2. Dieser Schutz ist an die Treue zur verfassungsmäßigen Ordnung gebunden: Er gilt, solange Politiker an der Macht sind, die diese demokratische Haltung unterstützen." Klingt nach einem sehr stabilen System🗿
Anonym der 10 000
Als Politiker muss ich sagen, gefällt mir
𝕳𝖚𝖘𝖐𝖞𝕻𝖍𝖔𝖊𝖓𝖎𝖝_𝟔𝟒𝟕🐦🔥
🗿
αηΩηγм
Als Burger freue ich mich auch, endlich denkt ein Staat mal an Burgerrechte!
𝕳𝖚𝖘𝖐𝖞𝕻𝖍𝖔𝖊𝖓𝖎𝖝_𝟔𝟒𝟕🐦🔥
Welcher Burger bist du?
Anonym der 10 000
Hast du schon die Ano Partei gewählt?
αηΩηγм
Der mit den meisten Rechten
αηΩηγм
Sind Burger wahlberechtigt?
𝕳𝖚𝖘𝖐𝖞𝕻𝖍𝖔𝖊𝖓𝖎𝖝_𝟔𝟒𝟕🐦🔥
Nicht mehr lange🤤🗿
Anonym der 10 000
Solange du im anderen Beitrag die Ano Partei wählst ja
Anonym der 10 000
Ansonsten verlierst du deine Burgerrechte