Herr Meier bekommt einen Bußbrief, weil er zu schnell gefahren ist. Es ist die Option angegeben, gegen die Beweisfotos Einspruch zu erheben.
Im Gerichtssaal:
R: "Herr Meier, haben Sie Einspruch gegen das Bußgeld erhoben?"
M: "Ja, das habe ich. Auf dem Brief steht 'Augenzeuge'. Wer ist der Kerl?"
R: "Die Blitze. Das steht da nur fürs Protokoll."
M: "Woll‘n Sie mich verarschen? Das Ding kann nicht mal reden, warum soll ich denn so einer Scheiße glauben?"
R: "Es spricht nur durch seinen Anwalt."
M: "Was soll das denn? Ich lasse mich doch hier nicht wegen so einem Schwachsinn von einem Gerät berauben!"
R: "RUHE IM GERICHTSSAAL! Sie behaupten also, dass diese Ihnen sehr ähnliche Person am Steuer Ihres Wagens nicht Sie sind?"
M: "Jawohl."
R: "Und wer ist dieser Mann in Ihrem Auto dann Ihrer Meinung nach?"
M: "Das ist dann wohl mein... mein Sohn. Ja, der sieht mir nämlich sehr ähnlich."
R: "Wir werden das überprüfen. Vorläufig sind Sie entlassen."
Zwei Tage später wird Meier wieder angerufen.
R: "Herr Meier?"
M: "Ja. Was denn noch?"
R: "Ihr Sohn ist elf."
M: "Und?"
R: "Er ist minderjährig. Sie müssen für ihn dreißig Euro Strafe zahlen. Plus vierzig, weil Sie einen Minderjährigen ans Steuer gelassen haben."
Die Strafe wird bezahlt. Tage später klingelt wieder das Telefon.
R: "Herr Meier, ich bin es noch einmal."
M: "Und?"
R: "Sie haben uns einen Siebzig-Euro-Schein zugeschickt."
M: "Ja. Ah, sollte ich die Strafen einzeln zahlen?"
R: "Denken Sie einmal ganz scharf nach, Herr Meier. Sie haben uns einen Siebzig-Euro-Schein zugeschickt."
M: "Ja, was soll ich denn machen? Die Dreißiger- und Vierziger-Blüten sind mir aus dem Kofferraum gefallen, als Sie mich geblitzt haben!"