Mieterhöhung ----------------------

Sehr geehrter Herr Müller,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir ihre Miete ab dem nächsten Monat um 20% erhöhen werden.

Begründung:

Selbstverständlich kann ein Computer zu privaten Zwecken in einer Wohnung genutzt werden. Wenn in einer ca. 44 qm großen Wohnung allerdings zwei Personen dauerhaft Vollzeit ihren Erwerbstätigkeiten nachgehen, wird das zulässige Maß überschritten.

Ihre Hausverwaltung