Empfangsbereit

Geht eine Frau aufs Rathaus und sagt: „Ich möchte mich gerne von der GEZ befreien lassen, da ich kein Fernsehen schaue.“

Darauf der Beamte: „Aber Sie haben ein empfangsfähiges Gerät, also müssen Sie bezahlen.“

Meint die Frau: „Okay, wenn das so ist, dann möchte ich gerne Kindergeld beantragen.“

„Aber sie haben doch gar keine Kinder!“

„Stimmt. Aber ein empfangsfähiges Gerät...“

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Erklärung

Experiment

Die Frau versucht, sich von den Rundfunkgebühren zu befreien, weil sie angibt, kein Fernsehen zu schauen. Der Beamte erwidert, dass sie trotzdem zahlen muss, da sie ein empfangsfähiges Gerät besitzt. Daraufhin will die Frau Kindergeld beantragen, mit der gleichen Argumentation, dass sie ja ein "empfangsfähiges Gerät" habe, obwohl sie keine Kinder hat. Es ist ein Wortspiel mit der doppelten Bedeutung von "empfangsfähiges Gerät".

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