Bindung

Bindung-Witze

Ungelöste Frage des Tages: Wenn eine Katze auf den Boden fällt, landet sie immer auf ihren vier Pfoten.

Wenn ein Butterbrot auf den Boden fällt, landet es immer auf der Butterseite.

Was passiert, wenn man einer Katze ein Butterbrot auf den Rücken bindet?

Endlich darf der kleine Markus bei seinem Freund übernachten. Doch als die Nacht anbricht, bekommt Markus Angst und fragt seinen Kumpel:

"Sag mal Lukas, was würdest du tu, wenn ein Vampir zu dir ins Zimmer käme?"

"Dann würde ich Knoblauch auf ihn werfen!"

"Und wenn das nicht hilft?"

"Dann würde ich ihm ein Kreuz entgegenhalten!"

"Und wenn das wieder nicht funktioniert?"

"Dann spucke ich ihm eine Portion Weihwasser ins Gesicht!"

"Und wenn er trotzdem bleibt?"

"Markus zu wem hältst du eigentlich? Zu mir oder dem Vampir?"

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Heirat .......................

"Ich liebe Dich so sehr und will Dich vertraglich an mich binden,

so dass Du eine Anwalt brauchst um mich wieder zu verlassen"

"Ja, ich will."

Corona24

Als Mutter wird das weibliche Elternteil eines Kindes bezeichnet.

Im sozialen und psychologischen Sinne ist Mutter, wer einem Kind Mutterliebe entgegenbringt und damit die Grundlage dafür schafft, dass das Kind seine (meist) erste emotionale Bindung an einen anderen Menschen herstellen kann. Damit verbunden ist in der Regel die Pflege und Erziehung des Kindes, häufig auch Verantwortung für die Ausbildung. Da die soziale Mutterschaft nicht zwingend an die biologische Mutterschaft gebunden ist, kann ein Kind auch mehrere Mütter haben, etwa in einer Regenbogen- oder Patchworkfamilie oder als Adoptivkind, oder wenn es von einer Großmutter aufgezogen wird. Im biologischen Sinne ist Mutter, wer die Eizelle beigetragen hat, aus der der Embryo entstanden ist, und wer das Kind ausgetragen und geboren hat. Da die moderne Reproduktionsmedizin es möglich macht, Eizellen und Embryonen zu übertragen, kommt es vor, dass an ein- und derselben Schwangerschaft mehrere Frauen beteiligt sind.

Wer im rechtlichen Sinne Mutter ist, hängt von den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaft ab. In Deutschland beispielsweise, wo Leihmutterschaft politisch nicht erwünscht ist, bestimmt der im Jahre 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.