Annahme 1 : Der Richter verhängt gegen den "Kinderschänder" 2 Jahre Freiheitsstrafe und setzt diese zur Bewährung aus. Annahme 2: Der Richter findet die Tat 400 Mal schlimmer als einen Bankraub, weil a) Der Handlungsunwert der Tat des "Kinderschänders" 20 mal höher ist. und b) Der Erfolgsunwert der Tat des "Kinderschänders" 20 mal höher ist.

Warum verhängt der Richter gegen den Bankräuber 5 Jahre Freiheitsstrafe?

Der Richter muss bei jedem Urteil gedanklich bei 80 Millionen Zeitungslesern sein.

Durch die Bestrafung des Bankräubers müssen 1.000 Mal so viele potentielle Täter (Zeitungsleser) vor der Begehung der Tat abgeschreckt werden.

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