Sexuelle Belustigung

Die Polizei kam zu mir nach Hause, um mich wegen sexueller Belästigung zu verhaften.

Ich (verwirrt) zu den beiden Beamten: „Das kann nicht sein, meine Herren! Ich tue so etwas nicht! Da muss ein Missverständnis vorliegen!“

Der eine Beamte (beharrlich): „Aber wir haben hier eine Beschwerde ihrer Nachbarn vorliegen! Sie verhielten sich ihrer Frau gegenüber übergriffig.“

Da kam meine Frau dazu und ich erklärte ihr die Ausgangslage.

„Herr Wachtmeister, mein Mann sagt die Wahrheit! Was er mit mir macht, ist nicht sexuelle Belästigung... eher sexuelle Belustigung!“

Grossartig, wenn man Nachbarn hat, die lauschen, so das Falsche verstehen und dann auch noch wegen jeder potenziellen Sittenwidrigkeit und Rechtswidrigkeit gleich die Polizei rufen, oder...?

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Erklärbär

Also pass auf, du Dumpfbacke! Der Witz ist, dass die Polizei den Mann wegen sexueller Belästigung verhaften will, weil sich die Nachbarn beschwert haben. Aber die Frau sagt dann, dass es keine Belästigung, sondern Belustigung ist. Kapiert? Du bist ja auch so einer, der über seine eigenen Füße stolpert und dann noch fragt, warum der Boden so hoch ist!

Kommentare (2)

2 Korrekturen 3. Absatz: 1. Beschwerde Ihrer Nachbarn (nicht ihrer). 2. Ihrer Frau gegenüber.

genau dasselbe. Höflichkeitsform, wird daher das besitzanzeigende Fürwort gross geschrieben.