Strafverfahren-Witze
Richter: "Sind Sie vorbestraft?"
Angeklagter: "Nein, ich wurde immer erst hinterher bestraft."
"Papa, ich wurde wegen versuchten Mordes verhaftet."
"Kannst du überhaupt was richtig machen?"
Richter: "Sie können wählen zwischen 30 Tagen Gefängnis oder 3500 Euro."
Angeklagter: "Dann nehme ich natürlich das Geld."
Der Gefängniswärter ruft bei der Polizei an: „Letzte Nacht ist ein Verbrecher aus dem Gefängnis ausgebrochen!“
„Schicken Sie mir ein Bild“, antwortet der Polizist, „wenn der Kerl noch hier in der Stadt ist, werden wir ihn bald haben!“
Der Gefängniswärter schickt ihm vier Bilder des Verbrechers: eine Aufnahme von vorne, eine von hinten, eine von links und eine von rechts.
Zwei Tage später meldet sich der Polizist wieder im Gefängnis: „Gute Nachrichten. Drei der Verdächtigen haben wir bereits verhaftet, und den vierten finden wir bestimmt auch noch...“
Einige Witze hier erfüllen den Straftatbestand "Störung der öffentlichen Unordnung".
Richter zum Angeklagten: "Wo waren Sie in der fraglichen Nacht zwischen 1 und 2 Uhr?"
Angeklagter: "Im Bett."
Richter: "Zeugen?"
Angeklagter: "Ich hab's versucht."