In Bußgeldverfahren muss der Betroffene bekanntlich nicht unbedingt persönlich bei der Verhandlung zugegen sein, sondern kann sich von seinem Anwalt vertreten lassen.

In einem solchen Bagatellfall bat einst ein Betroffener seinen Anwalt: "Sorgen Sie bitte dafür, dass ich mit 30 Euro davon komme".

Nach der Verhandlung ruft der Anwalt seufzend seinen Mandanten an: "Mein Lieber, das war ein ganz schönes Stück Arbeit. Die wollten Sie doch glatt freisprechen".

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