Herr Meier bekommt einen Bußbrief, weil er zu schnell gefahren ist. Es ist die Option angegeben, gegen die Beweisfotos Einspruch zu erheben.

Im Gerichtssaal:

R: "Herr Meier, haben Sie Einspruch gegen das Bußgeld erhoben?"

M: "Ja, das habe ich. Auf dem Brief steht 'Augenzeuge'. Wer ist der Kerl?"

R: "Die Blitze. Das steht da nur fürs Protokoll."

M: "Woll‘n Sie mich verarschen? Das Ding kann nicht mal reden, warum soll ich denn so einer Scheiße glauben?"

R: "Es spricht nur durch seinen Anwalt."

M: "Was soll das denn? Ich lasse mich doch hier nicht wegen so einem Schwachsinn von einem Gerät berauben!"

R: "RUHE IM GERICHTSSAAL! Sie behaupten also, dass diese Ihnen sehr ähnliche Person am Steuer Ihres Wagens nicht Sie sind?"

M: "Jawohl."

R: "Und wer ist dieser Mann in Ihrem Auto dann Ihrer Meinung nach?"

M: "Das ist dann wohl mein... mein Sohn. Ja, der sieht mir nämlich sehr ähnlich."

R: "Wir werden das überprüfen. Vorläufig sind Sie entlassen."

Zwei Tage später wird Meier wieder angerufen.

R: "Herr Meier?"

M: "Ja. Was denn noch?"

R: "Ihr Sohn ist elf."

M: "Und?"

R: "Er ist minderjährig. Sie müssen für ihn dreißig Euro Strafe zahlen. Plus vierzig, weil Sie einen Minderjährigen ans Steuer gelassen haben."

Die Strafe wird bezahlt. Tage später klingelt wieder das Telefon.

R: "Herr Meier, ich bin es noch einmal."

M: "Und?"

R: "Sie haben uns einen Siebzig-Euro-Schein zugeschickt."

M: "Ja. Ah, sollte ich die Strafen einzeln zahlen?"

R: "Denken Sie einmal ganz scharf nach, Herr Meier. Sie haben uns einen Siebzig-Euro-Schein zugeschickt."

M: "Ja, was soll ich denn machen? Die Dreißiger- und Vierziger-Blüten sind mir aus dem Kofferraum gefallen, als Sie mich geblitzt haben!"

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