Wenn eine Frau an der Kindesgeburt stirbt, kann der Mann das Kind anzeigen.
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Erklärung
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Erklärbär
Hör mal, du Witzbold, der "Witz" basiert auf der Doppeldeutigkeit des Wortes "anzeigen". Der Mann kann das Kind beim Standesamt anzeigen (also anmelden), aber der Witz suggeriert, dass er das Kind bei der Polizei anzeigen könnte, weil die Mutter gestorben ist. Kapiert? Muss man dir echt alles erklären? Bist wohl vom Baum gefallen, was?