Der Angeklagte und die Vorrichtung

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Ein Mann steht vor Gericht. Der Richter fragt: „Wissen Sie, warum Sie heute vor mir stehen?“

Der Mann: „Nein, nicht wirklich.“

Der Richter: „Wie Sie wissen, wurde bei Ihnen eine Hausdurchsuchung gemacht, bei der eine Vorrichtung gefunden wurde, um Geld zu fälschen. Der Besitz einer solchen ist strafbar.“

Darauf der Angeklagte: „Da müssen Sie mich aber auch gleich noch wegen Vergewaltigung belangen.“

„Was?“, meint der Richter, „haben Sie das auch noch auf dem Kerbholz?“

„Nein, aber ich habe die Vorrichtung dazu.“

Erklärung

Der Witz spielt mit der Doppeldeutigkeit des Wortes "Vorrichtung". Der Angeklagte wird wegen Geldfälschung angeklagt, nutzt aber die Gelegenheit, um mit einer "Vorrichtung" für etwas noch Schlimmeres zu prahlen, obwohl er es nicht getan hat. Es ist eine zynische Art, die Absurdität der Situation zu betonen und mit der Erwartungshaltung des Richters zu spielen.

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Kommentare (2)

Proaktiver Spulwurm

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