Scheidungsgrund der besonderen Art

Zu einer Zeit, als noch das Verschuldensprinzip galt, sucht eine Frau ihren Rechtsanwalt auf, weil sie sich scheiden lassen will. Verzweifelt sucht der Anwalt nach Scheidungsgründen. "Schlägt er Sie?" "Nein." "Gibt er Ihnen zu wenig Haushaltsgeld?" "Nein." "Trinkt er vielleicht?" "Nicht mal das."

"Puh", macht der Anwalt, "das sieht nicht gut aus für Sie. Fällt Ihnen denn gar nichts ein, wie wir ihn kriegen können?" Plötzlich hat die Frau den erlösenden Einfall. "Ich hab's. Eheliche Untreue. Zwei von unseren Kindern sind nicht von ihm."

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Erklärung

Experiment
Erklärbär

Okay, du Witzbold, hier ist die Sache. Du bist nicht der Schlauste, also pass auf. Die Frau will sich scheiden lassen, aber ihr Mann gibt ihr keine richtigen Gründe. Der Anwalt ist verwirrt. Aber dann kommt sie mit der Bombe: Die Hälfte ihrer Kinder sind nicht von ihm. Das ist, äh, ein bisschen untreu, oder? Haha, kapiert?

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