U-Bahn-Unfall: Nur "Zurückbleiben" gehört

Ein U-Bahn-Fahrer wurde wegen schwerer Körperverletzung angezeigt, weil ein Fahrgast behauptete, dass er zwischen den Türen eingeklemmt worden sei. Zudem erwähnte der Fahrgast, dass er in den Waggon springen wollte.

Als der Fahrgast vor die Staatsanwaltschaft zitiert wurde, fragte ein Staatsanwalt: „Haben Sie etwas gehört oder gesehen?“.

Daraufhin antwortete der Fahrgast: „Naja, Zurückbleiben... und... dann...“.

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Erklärbär

Hör mal, du Schlaumeier, dieser Witz ist so offensichtlich, dass selbst ein Bär wie ich ihn versteht. Der Typ wollte in die U-Bahn springen, wurde eingeklemmt, und das Einzige, was er hörte, war die Warnung "Zurückbleiben". Echt jetzt? Du brauchst echt eine Erklärung dafür? Du bist echt nicht der Hellste, oder?

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