Verkehrsdelikt-Witze
Ich fahre ohne Ausweis mit 2 Promille ein Auto. Komme ich doch glatt in eine Polizeikontrolle.
Sagt der Polizist: "Führerschein und Fahrausweise bitte!" Lalle ich zum Polizisten: "Welchen Führerschein?"
Darauf der Polizist: "Bitte fahren Sie weiter, soviel Knoblauch ertragen wir heute Abend nicht mehr."
Zwei Schwule fahren mit dem Auto über eine rote Ampel.
Sagt der eine zum anderen: "Oh mein Gott, hoffentlich ficken uns die Bullen!"
Das Straßenverkehrsamt informiert:
In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich verschlechtert. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt eine Fahnen-Markierung eingeführt, um schlechte Fahrer für alle kenntlich und so den Straßenverkehr sicherer zu machen.
Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrerinnen und Fahrern, die sich im Straßenverkehr wiederholt gefährdend verhalten haben – unter anderem durch plötzliches Bremsen oder Anhalten, durch zu dichtes Auffahren, durch gefährliche Überholmanöver, durch Abbiegen ohne zu blinken, durch Wenden auf Hauptstraßen oder durch rechts Überholen – Fahnen ausgehändigt, um diese verpflichtend an ihrem Fahrzeug anzubringen. Diese Fahnen sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch ist diese Gruppe von Verkehrsteilnehmern für andere Verkehrsteilnehmer leicht zu erkennen.
Die Fahnen werden an der Autotür oder dem Dach befestigt, damit sie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind.
Fahrer, die als besonders gefährdend auffällig wurden, müssen mindestens je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um so auf ihre fehlende Fahrkunst ebenso aufmerksam zu machen, wie auf ihr intellektuelles und emotionales Herausgefordertsein.
Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, so dass alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen!
Gerichtsverhandlung.
Richter: "Angeklagter, wie kam es zu dem Unfall?"
Angeklagter: "Also, euer Ehren, es war Glatteis und ich konnte nicht rechtzeitig bremsen, da hab ich sie wohl erwischt."
Richter: "Erzählen Sie keinen Unsinn! An dem Tag waren es 30° warm, da gibt es kein Glatteis. Also nochmal, wie kam es zu diesem Unfall?"
Angeklagter: "Stimmt, es hatte stark geregnet und die Straße war voller Laub. Da konnte ich nicht mehr rechtzeitig bremsen und habe sie leider erwischt."
Richter: "Erzählen Sie keinen Quatsch! Es hat nicht geregnet und im Mai liegt kein Laub auf der Straße. Zum letzten Mal, wie kam es zum Unfall?"
Angeklagter: "Na gut, schon von Weitem sah ich das blau-weiße Pack über die Straße laufen. Ich gab Gas und hatte Glück, ich erwischte die beiden noch. Der eine flog direkt durch meine Windschutzscheibe und der andere 30 Meter durch die Luft!"
Richter: "Na siehst du, geht doch! Allerdings kann ich da nicht viel machen, den einen kriegen wir wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und den anderen wegen Einbruch und Hausfriedensbruch dran."
Da fahre ich schon 100 in der 50er Zone und trotzdem fährt mir jemand auf. Und jetzt blenden die mich noch im Rückspiegel mit Blaulicht. Immer diese Psychos!
Polizist: „Tja, das macht dann wohl 30 Euro, weil Sie in einer 30er Zone 50 gefahren sind.“
Mann: „Aber ich bin nur 30 gefahren!“
Frau auf dem Beifahrersitz: „Nein, du bist 60 gefahren!“
Polizist: „Und nochmal 10 Euro, weil ihr linkes Bremslicht kaputt ist.“
Mann: „Was? Davon weiß ich aber gar nichts!“
Frau: „Doch, das weißt du schon wochenlang!“
Polizist: „Und nochmal 40 Euro, weil Sie nicht angeschnallt sind!“
Mann: „Aber ich hab mich erst abgeschnallt, als Sie zu meinem Auto gegangen sind!“
Frau: „Quatsch, du fährst doch immer ohne Gurt!“
Mann zur Frau: „Jetzt halt doch endlich mal die Schnauze!“
Polizist zur Frau: „Sagen Sie mal, schreit er Sie immer so an?“
Frau: „Nö, nur wenn er stockbesoffen ist!“
Ein Verkehrspolizist stoppt einen Autofahrer.
"Guten Tag. Um es kurz zu machen, Sie waren zu schnell! 70 km/h in einer 50er-Zone!"
Da öffnet der Autofahrer das Handschuhfach und ruft hinein: "Brücke an Maschinenraum! Weniger Kohle, weniger Kohle!"
Eine junge Frau, die gerade ihren Führerschein erhalten hat, geht durch eine Einbahnstraße in die falsche Richtung, aber dennoch ist das kein Verkehrsdelikt. Wie ist das möglich?
Schwierigkeitsgrad: 5,5/10
Lösung steht in den Kommentaren!
(Kleiner Tipp: Auf das genaue Lesen kommt es drauf an!)
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Eine junge Frau, die gerade ihren Führerschein erhalten hat, geht durch eine Einbahnstraße in die falschen Richtung, aber dennoch ist das kein Verkehrsdelikt. Wie ist das möglich?
Schwierigkeitsgrad:5,5/10 Lösung steht in den Kommentaren! (Kleiner Tipp: Auf das genaue lesen kommts drauf an)