Angeklagter, Ihnen wird zur Last gelegt, Sie hÀtten an dem Mast gesÀgt. Ich hab nicht an dem Mast gesÀgt, ich hab nur mit dem Ast gefegt, und da hab ich mich mit Hast bewegt, und das hat wohl den Gast erregt, und der hat dann den Mast zerlegt.
Sie haben aber bei der Polizei ganz andere Angaben gemacht! Ich diktiere wörtlich: "Ich habe diesen Gast zersÀgt, weil er sich auf den Quast gelegt, doch der gefÀlschte Zaster prÀgt und Schuhe aus Alabasta trÀgt, verdient, dass ihn der Mast erschlÀgt." Das haben sie doch gesagt, Herr Zeuge, das können Sie doch bestÀtigen.
Ne ne, ja das war ganz anders! Ich hatte mich zur Rast gelegt, und dich mit einem Quast gefegt, denn der schon einmal Bast zersĂ€gt, denn der weiĂ, dass das keine Hast vertrĂ€gt. Das tut doch ĂŒberhaupt nicht zur Sache!
Doch, das hat sichâs in Morast gelegt, das hat wohl den Ast bewegt, und wie der Mast aufs Pflaster schlĂ€gt, da hat er wohl den Gast erlegt. Jetzt reicht's aber im Namen des Volkes, wenn einer einen Gast zersĂ€gt, sei im Angemaniast erregt, der vor seinem Palast gefegt, dann wird die Tat mit Knast belegt. Wenn er als Kontrast erwĂ€gt, dass er sein Geld zu Pasta trĂ€gt, der auch den Wunsch nach Zaster trĂ€gt, wird das nicht mit Knast belegt. Unterdessen wird der Mast zersĂ€gt, und auf das Grab vom Gast gelegt.