Angeklagter, Ihnen wird zur Last gelegt, Sie hätten an dem Mast gesägt. Ich hab nicht an dem Mast gesägt, ich hab nur mit dem Ast gefegt, und da hab ich mich mit Hast bewegt, und das hat wohl den Gast erregt, und der hat dann den Mast zerlegt.
Sie haben aber bei der Polizei ganz andere Angaben gemacht! Ich diktiere wörtlich: "Ich habe diesen Gast zersägt, weil er sich auf den Quast gelegt, doch der gefälschte Zaster prägt und Schuhe aus Alabasta trägt, verdient, dass ihn der Mast erschlägt." Das haben sie doch gesagt, Herr Zeuge, das können Sie doch bestätigen.
Ne ne, ja das war ganz anders! Ich hatte mich zur Rast gelegt, und dich mit einem Quast gefegt, denn der schon einmal Bast zersägt, denn der weiß, dass das keine Hast verträgt. Das tut doch überhaupt nicht zur Sache!
Doch, das hat sich’s in Morast gelegt, das hat wohl den Ast bewegt, und wie der Mast aufs Pflaster schlägt, da hat er wohl den Gast erlegt. Jetzt reicht's aber im Namen des Volkes, wenn einer einen Gast zersägt, sei im Angemaniast erregt, der vor seinem Palast gefegt, dann wird die Tat mit Knast belegt. Wenn er als Kontrast erwägt, dass er sein Geld zu Pasta trägt, der auch den Wunsch nach Zaster trägt, wird das nicht mit Knast belegt. Unterdessen wird der Mast zersägt, und auf das Grab vom Gast gelegt.