
Strafrecht-Witze
Wie schon Ludwig Thoma über Juristen so treffend sagte: "Er hatte einen Einser im Examen und war auch sonst von mäßigem Verstande!"
Was bedeutete früher die Zählweise: "170, 171, 172, 173, 174, Onkel Otto, 176..."?
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... Bezog sich auf §175 des Strafgesetzbuches.
Was haben ein Kind und eine Bowlingkugel gemeinsam? Ich kann die Kugel mit einer Hand werfen, ohne dafür im Knast zu landen.
"Papa, ich wurde wegen versuchten Mordes verhaftet."
"Kannst du überhaupt was richtig machen?"
Angeklagter: "...also, Herr Richter, ihm kann man es aber auch nie recht machen: breche ich ein, werde ich verurteilt, breche ich aus, werde ich auch verurteilt."
Richter: "Sie können wählen zwischen 30 Tagen Gefängnis oder 3500 Euro."
Angeklagter: "Dann nehme ich natürlich das Geld."
Richter: "Sind Sie vorbestraft?"
Angeklagter: "Nein, ich wurde immer erst hinterher bestraft."
Richter zum Angeklagten: "Wo waren Sie in der fraglichen Nacht zwischen 1 und 2 Uhr?"
Angeklagter: "Im Bett."
Richter: "Zeugen?"
Angeklagter: "Ich hab's versucht."

