Plädoyer-Witze

Staatsanwalt

  • Der Staatsanwalt hat für die hübsche Blondine die Höchststrafe gefordert. Ihr Verteidiger wendet sich an die Geschworenen:

    „... und bei Ihnen liegt nun die Entscheidung, ob diese attraktive junge Frau in eine kahle, vergitterte Zelle muss oder in ihr hübsches Apartment im 2. Stock in der Bahnhofstraße 26 zurückkehren kann.“

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  • Richter

  • Der Verteidiger hält ein flammendes Plädoyer für den Angeklagten und weist die absolute Unschuld seines Mandanten nach. Der Richter ist sichtlich ergriffen: "Ja, Herr Verteidiger, Sie haben völlig recht!"

    Der Staatsanwalt erhält das Wort, weist dem Angeklagten Punkt für Punkt der abscheulichen Tat nach und fordert die Höchststrafe.

    Der Richter nickt: "Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt."

    Da meldet sich der Schöffe: "Aber Herr Richter, Sie können doch nicht beiden gleichzeitig recht geben!"

    Der Richter: "Tja, da haben Sie auch wieder recht!"

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  • Rechtsanwalt

  • Plädoyer eines Rechtsanwalts vor Gericht: "Hohes Gericht, nur 2 Zeugen haben gesehen, wie mein Mandant das Fahrrad gestohlen hat. Wie viele, frage ich Sie, waren es, die es nicht gesehen haben?"

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  • Anwalt

  • Nach dem endlosen Plädoyer fragt der Anwalt seinen Klienten: "Na, war ich gut?"

    Darauf antwortet er: "Das schon, aber in der Zwischenzeit hätte ich die Hälfte meiner Strafe absitzen können."

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  • Anwalt

  • In Bußgeldverfahren muss der Betroffene bekanntlich nicht unbedingt persönlich bei der Verhandlung zugegen sein, sondern kann sich von seinem Anwalt vertreten lassen.

    In einem solchen Bagatellfall bat einst ein Betroffener seinen Anwalt: "Sorgen Sie bitte dafür, dass ich mit 30 Euro davon komme!"

    Nach der Verhandlung ruft der Anwalt seufzend seinen Mandanten an: "Mein Lieber, das war ein ganz schönes Stück Arbeit! Die wollten Sie doch glatt freisprechen!"

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