Ein U-Bahn-Fahrer wurde wegen schwerer Körperverletzung angezeigt, weil ein Fahrgast behauptete, dass er zwischen den Türen eingeklemmt worden sei. Zudem erwähnte der Fahrgast, dass er in den Waggon springen wollte.
Als der Fahrgast vor die Staatsanwaltschaft zitiert wurde, fragte ein Staatsanwalt: „Haben Sie etwas gehört oder gesehen?“.
Daraufhin antwortete der Fahrgast: „Naja, Zurückbleiben... und... dann...“.