Vorbestraft

Vorbestraft-Witze

Ein Mann steht vor Gericht.

Sagt der Richter: „Ihnen wird Betrug vorgeworfen, weil Sie einen Trank verkauft haben sollen, der angeblich unsterblich macht. Sind Sie eigentlich vorbestraft?“

Erwidert der Angeklagte: „Ja – einmal im Jahr 1724, und einmal im Jahr 1849!“

"Angeklagter, Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie eine undefinierbare Flüssigkeit als 'lebensverlängernd' verkauft haben. Sind Sie in dieser Hinsicht schon vorbestraft?"

"Ja, einmal 1754 und zum zweiten Mal 1899!"