
Vorbestraft-Witze
Richter zum Angeklagten: "Angeklagter, sind Sie vorbestraft?"
"Nein."
"Wohl immer ehrlich gewesen?"
"Nein, nie erwischt worden!"
Richter: "Sind Sie vorbestraft?"
Angeklagter: "Nein, ich wurde immer erst hinterher bestraft."
"Angeklagter, Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie eine undefinierbare Flüssigkeit als 'lebensverlängernd' verkauft haben. Sind Sie in dieser Hinsicht schon vorbestraft?"
"Ja, einmal 1754 und zum zweiten Mal 1899!"
Richter: "Wir kommen jetzt zur Verlesung des Vorstrafenverzeichnisses."
Angeklagter: "Meinetwegen. Nur soll hinterher niemand behaupten, ich hätte die Verhandlung böswillig in die Länge gezogen!"
Ungesühnte Verbrechen
Fallstudie A: Anorchie
- Tat: pränatale Entmannung (i. e. Kastration) - Opfer: Fxxxxx Sxxxxxxx - Täter: Mutter Natur - Urteil / Strafe: - / -
Brandanschlag auf Strommast.
Berlin 2025,
und ich saß im kalten Knast.
Ein Mann steht vor Gericht.
Sagt der Richter: „Ihnen wird Betrug vorgeworfen, weil Sie einen Trank verkauft haben sollen, der angeblich unsterblich macht. Sind Sie eigentlich vorbestraft?“
Erwidert der Angeklagte: „Ja – einmal im Jahr 1724, und einmal im Jahr 1849!“