Der Staatsanwalt hat für die hübsche Blondine die Höchststrafe gefordert. Ihr Verteidiger wendet sich an die Geschworenen:
„... und bei Ihnen liegt nun die Entscheidung, ob diese attraktive junge Frau in eine kahle, vergitterte Zelle muss oder in ihr hübsches Apartment im 2. Stock in der Bahnhofstraße 26 zurückkehren kann.“