Rechtssystem

Rechtssystem-Witze

In Bußgeldverfahren muss der Betroffene bekanntlich nicht unbedingt persönlich bei der Verhandlung zugegen sein, sondern kann sich von seinem Anwalt vertreten lassen.

In einem solchen Bagatellfall bat einst ein Betroffener seinen Anwalt: "Sorgen Sie bitte dafür, dass ich mit 30 Euro davon komme!"

Nach der Verhandlung ruft der Anwalt seufzend seinen Mandanten an: "Mein Lieber, das war ein ganz schönes Stück Arbeit! Die wollten Sie doch glatt freisprechen!"

Ein Bundesrichter und ein befreundeter, am BGH zugelassener Rechtsanwalt sitzen gemütlich bei einem Glas Wein zusammen. Erzählt der Richter: "Letztens musste ich Schadenersatz zahlen, weil mein Hund einen Mann gebissen hat." Wundert sich der Anwalt: "Aber du hast doch gar keinen Hund." "Klar, aber weiß man, wie die Gerichte entscheiden?"

Wenn der Richter dem "Kinderschänder" 2 Jahre Haft auf Bewährung gibt und der Richter die Tat 400 Mal schlimmer einen Bankraub findet, warum gibt der selbe Richter eine Woche später dem Bankräuber 5 Jahre Haft? Antwort: Der Richter ist bei jedem Urteil gedanklich bei 80 Millionen Zeitungslesern, denn so ist er geschult. Durch die Bestrafung des Bankräubers müssen 1.000 Mal so viele potentielle Täter (Zeitungsleser) vor der Begehung der Tat abgeschreckt werden.

Der Angeklagte zu seinem Anwalt: "Wie lange geht das denn noch?" – "Für mich zweieinhalb Stunden, für Sie zweieinhalb Jahre!"

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